Der Begriff „Adak“ beschreibt eine Handlung, zu der sich ein Muslim vor Allah verpflichtet. Konkret ist damit eine besondere Form der Opfergabe gemeint. Hat der Muslim Allah das Opfer gelobt, gilt die Opferung als verpflichtend.
Im Koran heißt es: „Dann sollen sie ihre Gelübde erfüllen. (Sure Hadsch, 22:29)
Gegenstand eines Gelöbnisses ist eine als Gottesdienst geltende Handlung (Ibâda). Ein Gelöbnis könnte bspw. So lauten:„Ich gelobe, soundso viele Rakas zu beten“ oder „Ich gelobe, ein Opfertier zu schlachten.“
Man unterscheided zwei Formen des Gelöbnisses:
Das bedingte Gelöbnis (Nazr maschrut) und das absolute Gelöbnis (Nazr mutlak). Für beide Formen gelten unterschiedliche Bedingungen.
1. Das bedingte Gelöbnis (Nazr maschrut):
Das bedingte Gelöbnis ist an den Eintritt eines gewünschten Ereignisses gebunden. Der Gläubige kann bspw. sagen: „O Allah, wenn du mich von meiner Krankheit heilst, gelobe ich, soundso viel Tage zu fasten“ oder „[…] gelobe ich, dir ein (oder mehrere) Opfertier(e) zu schlachten.“ In manchen Fällen ist das Gelöbnis nicht an das Eintreten einer Handlung gebunden, wenn der Gelobende zum Beispiel sagt: „Wenn ich mit dieser Person sprechen sollte, gelobe ich, jenen Gottesdienst (Ibâda) zu vollbringen.“
Das Gelöbnis muss in jedem Fall erfüllt werden. Dies gilt auch dann, wenn die gelobte Tat bereits vor dem eigentlichen Eintritt des gewünschten Ereignisses vollbracht wurde. Hat der Gläubige also z. B. im Falle seiner Heilung eine bestimmte Anzahl an Fastentagen gelobt, und diese bereits vor seiner Genesung abgleistet, muss er nochmals fasten, sobald er vollständig gesund geworden ist. In beiden Fällen muss derjenige, der das Gelöbnis abgelegt hat.
2. Das absolute Gelöbnis (Nazr mutlak):
Ein absolutes Gelöbnis ist nicht an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gebunden. Der Gläubige kann z. B. sagen: „Ich gelobe, am kommenden Donnerstag zu fasten.“ Das absolute Gelöbnis ist bindend, seine Nichterfüllung gilt als Sünde.