Hasene

Zakat- und Fitra-Kampagne

Zakat, eine der fünf Säulen des Islam, ist für Muslime verpflichtend. Fitra (die Almosenabgabe am Ende des Ramadan) ist die Spende, die wohlhabende Menschen während des Monats Ramadan an Bedürftige entrichten müssen. Zakat wird an die folgenden acht Personengruppen gezahlt, wie in Sure At-Tauba, Vers 60, erwähnt: „Die Zakat ist nur für die Armen, die Bedürftigen, die Zöllner, diejenigen, die zum Islam konvertieren möchten, die Sklaven, die Schuldner, diejenigen, die sich auf dem Wege Allahs bemühen, und die Reisenden. Allah ist allwissend und allweise.“

Im Rahmen der Zakat- und Fitra-Kampagne werden Spenden gesammelt und an die acht im Koran genannten Kategorien verteilt. Neben der Unterstützung von Unterdrückten, Benachteiligten, Migranten und Flüchtlingen durch institutionelle Maßnahmen fördert dieser Fonds auch Initiativen, die den Islam bestmöglich repräsentieren und fördern, insbesondere in Europa, Studierende unterstützen und zur Erneuerung und Entwicklung der Gesellschaft beitragen.


Häufig gestellte Fragen

Eine Person hat ihren Grundbedarf gedeckt. Ein Jahr später besitzt sie 3.800 Euro in bar, 50 Gramm Gold (Schmuck) und 1.250 Euro auf Ersparnissen oder einem Wohnungsbausparkonto. Die 50 Gramm Gold allein erreichen nicht den Nisab (Mindestbetrag für die Zakat). Da die übrigen Vermögenswerte jedoch den Nisab übersteigen, unterliegen sie der Zakat. Daher: 50 Gramm × 37,07 Euro* = 1.853,50 Euro. Demnach: 3.800 Euro + 1.853,50 Euro + 1.250 Euro = 6.903,50 Euro. 2,5 % dieses Betrags werden als Zakat entrichtet. Das bedeutet, dass 6.903,50 Euro x 0,025 = 172,58 Euro die Zakat sind.* Der Goldpreis pro Gramm lag am 08.03.2019 bei 37,07 €. Die Berechnung des Goldpreises pro Gramm richtet sich nach dem Fälligkeitsdatum der Zakat.

Die Hadithe legen fest, aus welchen Gütern und in welcher Menge die Zakat al-Fitr zu entrichten ist. Aufgrund unterschiedlicher damaliger Maßstäbe und veränderter Güterverwendung haben islamische Gelehrte jedoch erklärt, dass die heutige Zakat al-Fitr mindestens den täglichen Nahrungsbedarf einer Person decken sollte. Derzeit beträgt die Zakat al-Fitr pro Person 10 Euro.

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Im Heiligen Koran wird die Zakat in 30 Versen explizit erwähnt und ihre Zahlung geboten. Das Wort „Sadaqa“ (Wohltätigkeit) erscheint jedoch in 14 Versen, von denen einige ebenfalls auf die Zakat Bezug nehmen: „Nehmt Almosen von ihrem Besitz, damit ihr sie reinigt und erhöht. Und betet für sie; denn euer Gebet ist ihnen ein Frieden. Und Allah ist der Hörende, der Allwissende.“ (At-Tawbah, 9:103) „Wahrlich, ihr seid aufgerufen, auf dem Wege Allahs zu spenden, doch einige von euch sind geizig. Wer aber geizig ist, ist nur gegen sich selbst geizig. Und Allah ist reich, und ihr seid arm. Wenn ihr euch von Ihm abwendet, wird Er euch durch ein anderes Volk ersetzen, und dieses wird euch nicht gleichen.“ (Sure Muhammad, 47:38) Diese drei Verse belegen, dass die Zakat eine obligatorische gottesdienstliche Handlung ist: „Verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat.“ (Sure Al-Baqara, 2:110) „Nehmt die Zakat vom Vermögen der Gläubigen, damit ihr sie reinigt und ihr Vermögen mehrt.“ (Sure At-Tauba, 9:103) „Entrichtet die fällige Abgabe für die Ernte am Tag der Ernte.“ (Sure Al-An'am, 6:141)

Die Zakat ist für jeden intelligenten, mündigen, muslimischen und freien Mann und jede freie Frau verpflichtend, deren Vermögen den Nisab-Betrag aus zakatpflichtigen Vermögenswerten übersteigt, die sie im vergangenen Jahr erworben haben, nach Abzug ihrer Grundbedürfnisse und Schulden.

Es ist zulässig, Zakat auf Gold, Silber, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh und Handelswaren sowohl in Naturalien als auch in Geldwert zu entrichten. Zweck der Zakat ist die Unterstützung Bedürftiger. Sie kann direkt vom Vermögen selbst gezahlt werden, üblicherweise wird jedoch der Geldwert des Vermögens gespendet, den Bedürftige dann für ihren Lebensunterhalt verwenden.

Die der Zakat unterliegenden Tiere müssen Haustiere sein und einer der folgenden sechs Arten angehören: Schafe, Ziegen, Rinder, Büffel, Kamele und Pferde. Laut Abu Hanifa ist die Zakat auch für Pferde verpflichtend. Abu Yusuf und Imam Muhammad hingegen vertreten die Auffassung, dass die Zakat für Pferde nicht fällig sei. Diese zweite Ansicht bildet die Grundlage der Fatwa. Auch für Maultiere, Esel und Hirsche ist die Zakat nicht erforderlich.

Die Nichtzahlung der Zakat (Pflichtabgabe) führt zu weltlichen und jenseitigen Strafen. Die folgenden Verse und Hadithe weisen auf die weltlichen Folgen der Nichtzahlung der Zakat hin. Die Verse lauten: „Diejenigen, die mit dem, was Allah ihnen von Seiner Gnade gegeben hat, geizig sind, sollen nicht meinen, es sei gut für sie; vielmehr ist es schlecht für sie. Und womit sie geizig waren, wird ihnen am Tag der Auferstehung um den Hals gewickelt werden. Und Allah gehört das Erbe der Himmel und der Erde. Und Allah ist sich all dessen bewusst, was ihr tut.“ (Al-Imran, 3:180) „Hast du denjenigen gesehen, der die Religion leugnet? Er ist es, der die Waisen von sich weist und die Armen nicht dazu ermutigt, zu speisen. Wehe denen, die beten, aber ihr Gebet nicht ernst nehmen. Sie sind prahlerisch und behindern das Gute.“ (Sure Al-Maun, 1-7) Hadithe: „Wenn Almosen (Zakat) mit Vermögen vermischt werden, wird dieses Vermögen vergehen.“ (Bayhaqi) „Wer die Zakat nicht auf sein Vermögen entrichtet, dessen Vermögen wird Allah (SWT) Seinen Schutz entziehen.“ (Lubab al-Hadith) Die Warnungen aus den oben genannten Versen und Hadithen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Es wird erwähnt, dass Allah (SWT) uns diese Pflicht abnehmen und einer anderen Gemeinschaft übertragen wird, wenn wir Allahs Gebot bezüglich der Zakat missachten und Geiz zeigen. 2. Es wird gesagt, dass jedes Vermögen, mit dem die Zakat vermischt wird, unweigerlich vergehen wird.

Zakat bezieht sich auf Güter außer Gold, Silber und Geld; dazu gehören Haushaltswaren, Immobilien, Vieh, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kleidung und ähnliche bewegliche und unbewegliche Güter, die für den Handel bestimmt sind. Die Regelung für Immobilien wie Häuser, Geschäfte, Grundstücke, Felder, Gärten usw., die der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs und der Gewinnerzielung erworben hat, entspricht der für Handelswaren. Solche Immobilien unterliegen der Zakat, genau wie Handelswaren. Zakat wird jedoch nicht für Häuser erhoben, die dem Eigentümer oder einem Verwandten zugeteilt sind und keine Mieteinnahmen oder ähnliche Einkünfte generieren, sowie für Handelsbetriebe, Lagerhäuser, Büros und Einrichtungen, die für industrielle Zwecke genutzt werden. 1. Bedingungen für die Entrichtung der Zakat auf Handelswaren: a) Erreichen des Nisab-Wertes von Handelswaren: Für Handelswaren, deren Wert zu Jahresbeginn mindestens 560 Gramm Silber oder 80 Gramm Gold betrug, dient ihr Wert am Jahresende als Grundlage für die Berechnung der Zakat. Die Zakat wird entsprechend diesen Werten entrichtet. b) Einjähriger Zeitraum seit Erwerb der Handelswaren: Voraussetzung ist, dass seit dem Erwerb der Handelswaren, basierend auf ihrem Wert, ein Jahr vergangen ist. Es ist nicht erforderlich, dass das Jahr seit dem Erwerb der Ware selbst vergangen ist. Nach den hanafitischen und malikitischen Rechtsschulen sind in diesem Zusammenhang der Jahresbeginn und das Jahresende maßgeblich, nicht die Mitte. Besitzt jemand zu Jahresbeginn das Mindestvermögen (Nisab), und sinkt dieses Vermögen im Laufe des Jahres, erreicht es aber am Jahresende wieder den Nisab, so ist Zakat auf dieses Vermögen zu entrichten. c) Handelsabsicht zum Zeitpunkt des Kaufs: Beim Kauf von Handelswaren ist die Absicht erforderlich, mit diesen zu handeln. Wird diese Absicht erst nach dem Erwerb der Waren gefasst, muss sie zeitlich nahe am Handelsvorgang liegen. Sofern keine Handlung wie das Anbieten zum Verkauf, das Inserieren zum Verkauf oder die Bevollmächtigung eines Dritten zum Verkauf erfolgt, wird eine Ware nicht allein durch die Absicht zum Handelsgut. Wird eine Ware, wie beispielsweise ein Grundstück, Möbel, ein Teppich oder Getreide, für den späteren Verkauf eingelagert, gilt sie nicht als Handelsware. Daher ist nach einem Jahr keine Zakat mehr darauf zu entrichten. Nutzt jemand ein Grundstück am Stadtrand für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten oder als Lagerhaus usw., und vermietet er es gewerblich, unterliegen die Einkünfte der Zakat. Sobald das Grundstück jedoch innerhalb des städtischen Entwicklungsgebiets liegt, parzelliert und zum Verkauf angeboten wird, wird es zu einer Handelsware und unterliegt der Zakat in Höhe von einem Vierzigstel seines Wertes. Zusammenfassend lässt sich sagen: Damit eine Ware als Handelsware gilt und der Zakat unterliegt, muss sie den Mindestwert (Nisab) erreichen, ein Jahr muss vergangen sein, die Absicht zum Handel und der tatsächliche Handelsbeginn müssen vorliegen, und die Ware muss für gewerbliche Zwecke geeignet sein. 2. Berechnung der Zakat auf Handelswaren: Nach Ablauf eines Jahres seit dem Erwerb von Handelswaren wird der Nisab anhand der für Bedürftige günstigeren Gold- oder Silberwerte ermittelt. Bei der Bestimmung der Vermögensgrenze, abzüglich der Kosten für den Grundbedarf, werden üblicherweise die jährlichen Ausgaben und Schulden einer Person sowie ihrer Angehörigen abgezogen. Erreicht der verbleibende Betrag an Bargeld oder Handelswaren den Nisab-Betrag und ist ein Jahr vergangen, werden diese Beträge addiert und unterliegen der Zakat in Höhe von einem Vierzigstel. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, Bd. 1, S. 528) Die Zakat auf Handelswaren kann entweder als Sachspende in Form eines Vierzigstels oder als ein Vierzigstel des Warenwertes entrichtet werden. Der Zakat-Verpflichtete hat die Wahl. Denn Handelswaren sind Güter, auf die die Zakat obligatorisch ist. Da die Zakat auf Gold, Silber, Tiere oder landwirtschaftliche Erzeugnisse auch in Naturalien entrichtet werden kann, ist es zulässig, die Zakat auch auf diese Güter in Naturalien zu entrichten. Gewinne aus dem Handel während des Jahres, Nachkommen von Tieren, Erbschaften, Schenkungen und andere nichtkommerzielle Einkünfte werden dem Kapital hinzugerechnet. Am Ende des Jahres werden diese Beträge insgesamt bewertet und die Zakat berechnet. Zuflüsse, die nach Jahresende erfolgen, werden jedoch nicht dem ursprünglichen Kapital hinzugerechnet.

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Die folgenden Hadithe belegen die Pflicht der Zakat: „Der Islam ruht auf fünf Säulen, eine davon ist die Zakat.“ (Bukhari, Iman, 1,2; Muslim, Iman, 19–22; Tirmidhi, Iman, 3; Nasai, Iman, 3.) Als der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) Muaz ibn Jabal (möge Allah mit ihm zufrieden sein) als Statthalter in den Jemen entsandte, sagte er zu ihm: „Teile ihnen mit, dass Allah der Allmächtige ihnen die Zakat zur Pflicht gemacht hat. Sammle die Zakat von ihren Reichen ein und gib sie den Bedürftigen.“ (Bukhari, Zakat, 1; Abu Dawud, Zakat, 5; Nasai, Zakat, 46; Ibn Majah, Zakat, 1.) Seit Jahrhunderten herrscht unter den Mujtahid-Gelehrten Einigkeit darüber, dass die Zakat eine obligatorische gottesdienstliche Handlung ist. Zakat ist eine finanzielle Pflicht, die jeder zakatpflichtige Muslim einmal jährlich erfüllen muss. Wer sich weigert, Zakat zu zahlen, gilt daher als vom Islam abgefallen. Selbst wenn man die Zakat-Pflicht ohne Zweifel anerkennt, gilt es als Sünde, weniger als den vorgeschriebenen Betrag zu entrichten.

„Die Zakat ist eine von Allah auferlegte Pflicht und ist nur für die Armen, die Bedürftigen, die Sammler, diejenigen, deren Herzen (zum Islam) gewonnen werden sollen, Sklaven, Schuldner, diejenigen, die sich für Allahs Sache einsetzen, und Reisende bestimmt. Allah ist allwissend und allweise.“ (Sure At-Tauba, 9:60) Gemäß der Auslegung der Gelehrten kann die Zakat gleichmäßig unter den acht im Vers genannten Kategorien verteilt oder je nach den Umständen einer oder mehreren Kategorien zugeteilt werden. Zakat und Fitra sind nicht nur ein Recht der Armen; es gibt weitere Gruppen, die Anspruch auf Zakat haben. Daher ist eine gerechte Verteilung unter den Bedürftigen notwendig. Die Ausübung der Zakat galt in der islamischen Geschichte als gemeinschaftlicher Akt der Anbetung. Aus diesem Grund wurde eine soziale Organisation als notwendig erachtet, um die Armen und Bedürftigen vor Demütigung zu schützen. Diese soziale Organisation ist, wie bereits erwähnt, ebenfalls eine Pflicht. Daher werden die Gelder nach Bedarf verwendet für: bedürftige Universitätsstudenten und andere Studenten; die religiöse und kulturelle Bildung unserer Kinder in Europa; gemeinnützige Aktivitäten zur Unterstützung der Bildung; Arme, Witwen, Waisen und Obdachlose ohne Einkommen; arme Patienten, die sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten keine Behandlung leisten können; bedürftige Schulen, Stiftungen und Krankenhäuser; Menschen, die von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen betroffen sind; Bedürftige, die dem Islam und den Muslimen dienen; Unterdrückte und Opfer von Kriegen und Flüchtlinge; die Ausgaben aller Institutionen, die für den Fortbestand der muslimischen Präsenz notwendig sind; und alle Wohltätigkeitsorganisationen.

Zakat ist ein Ausdruck der Dankbarkeit für den von Allah (SWT) gewährten Reichtum. Zakat mindert den Reichtum nicht, im Gegenteil, er mehrt ihn. Niemand ist je durch das Geben von Zakat in den Bankrott geraten. Der Heilige Koran bezeugt dies wie folgt: „Wenn ihr dankbar seid, werde Ich euch [eure Segnungen] mehren.“ (Ibrahim, 14:7) „[…] diejenigen, die Zakat geben, werden gewiss ihren Lohn bei ihrem Herrn erhalten…“ (Bakara, 2:277) Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) sagte: „Schützt euren Reichtum durch das Geben von Zakat, heilt eure Krankheiten durch das Geben von Zakat und bereitet euch durch das Gebet auf zukünftige Katastrophen vor.“ (Tabarani und Abu Nuaym al-Hilya) „Reinigt euren Reichtum durch das Geben von Zakat.“ (Lubab al-Hadith)

Es ist zulässig, Zakat auf Gold, Silber, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh und Handelswaren entweder in Naturalien oder in Geld zu entrichten. Die Eigentümer haben die Wahl. Dies gilt für Zehnten, Grundsteuer, Almosen, Gelübde und Sühneleistungen (ausgenommen die Freilassung von Tieren). Zweck der Zakat ist es, den Bedarf Bedürftiger zu decken. Zakat kann direkt vom Vermögen selbst entrichtet werden, häufiger jedoch in Geld, das Bedürftige für ihren eigenen Bedarf verwenden können. So kann man beispielsweise für die Zakat auf Gold Lebensmittel oder Kleidung im Wert des Goldes spenden. Ebenso kann man für Weidetiere oder Handelswaren Bargeld geben. Es ist jedoch ratsam, diejenige Form der Spende zu wählen, die den Bedürftigen am meisten nützt.

Zakat bezieht sich auf Güter außer Gold, Silber und Geld; dazu gehören Haushaltswaren, Immobilien, Vieh, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kleidung und ähnliche bewegliche und unbewegliche Güter, die für den Handel bestimmt sind. Die Regelung für Immobilien wie Häuser, Geschäfte, Grundstücke, Felder, Gärten usw., die der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs und der Gewinnerzielung erworben hat, entspricht der für Handelswaren. Solche Immobilien unterliegen der Zakat, genau wie Handelswaren. Zakat wird jedoch nicht für Häuser erhoben, die dem Eigentümer oder einem Verwandten zugeteilt sind und keine Mieteinnahmen oder ähnliche Einkünfte generieren, sowie für Handelsbetriebe, Lagerhäuser, Büros und Einrichtungen, die für industrielle Zwecke genutzt werden. 1. Bedingungen für die Entrichtung der Zakat auf Handelswaren: a) Erreichen des Nisab-Wertes von Handelswaren: Für Handelswaren, deren Wert zu Jahresbeginn mindestens 560 Gramm Silber oder 80 Gramm Gold betrug, dient ihr Wert am Jahresende als Grundlage für die Berechnung der Zakat. Die Zakat wird entsprechend diesen Werten entrichtet. b) Einjähriger Zeitraum seit Erwerb der Handelswaren: Voraussetzung ist, dass seit dem Erwerb der Handelswaren, basierend auf ihrem Wert, ein Jahr vergangen ist. Es ist nicht erforderlich, dass das Jahr seit dem Erwerb der Ware selbst vergangen ist. Nach den hanafitischen und malikitischen Rechtsschulen sind in diesem Zusammenhang der Jahresbeginn und das Jahresende maßgeblich, nicht die Mitte. Besitzt jemand zu Jahresbeginn das Mindestvermögen (Nisab), und sinkt dieses Vermögen im Laufe des Jahres, erreicht es aber am Jahresende wieder den Nisab, so ist Zakat auf dieses Vermögen zu entrichten. c) Handelsabsicht zum Zeitpunkt des Kaufs: Beim Kauf von Handelswaren ist die Absicht erforderlich, mit diesen zu handeln. Wird diese Absicht erst nach dem Erwerb der Waren gefasst, muss sie zeitlich nahe am Handelsvorgang liegen. Sofern keine Handlung wie das Anbieten zum Verkauf, das Inserieren zum Verkauf oder die Bevollmächtigung eines Dritten zum Verkauf erfolgt, wird eine Ware nicht allein durch die Absicht zum Handelsgut. Wird eine Ware, wie beispielsweise ein Grundstück, Möbel, ein Teppich oder Getreide, für den späteren Verkauf eingelagert, gilt sie nicht als Handelsware. Daher ist nach einem Jahr keine Zakat mehr darauf zu entrichten. Nutzt jemand ein Grundstück am Stadtrand für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten oder als Lagerhaus usw., und vermietet er es gewerblich, unterliegen die Einkünfte der Zakat. Sobald das Grundstück jedoch innerhalb des städtischen Entwicklungsgebiets liegt, parzelliert und zum Verkauf angeboten wird, wird es zu einer Handelsware und unterliegt der Zakat in Höhe von einem Vierzigstel seines Wertes. Zusammenfassend lässt sich sagen: Damit eine Ware als Handelsware gilt und der Zakat unterliegt, muss sie den Mindestwert (Nisab) erreichen, ein Jahr muss vergangen sein, die Absicht zum Handel und der tatsächliche Handelsbeginn müssen vorliegen, und die Ware muss für gewerbliche Zwecke geeignet sein. 2. Berechnung der Zakat auf Handelswaren: Nach Ablauf eines Jahres seit dem Erwerb von Handelswaren wird der Nisab anhand der für Bedürftige günstigeren Gold- oder Silberwerte ermittelt. Bei der Bestimmung der Vermögensgrenze, abzüglich der Kosten für den Grundbedarf, werden üblicherweise die jährlichen Ausgaben und Schulden einer Person sowie ihrer Angehörigen abgezogen. Erreicht der verbleibende Betrag an Bargeld oder Handelswaren den Nisab-Betrag und ist ein Jahr vergangen, werden diese Beträge addiert und unterliegen der Zakat in Höhe von einem Vierzigstel. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, Bd. 1, S. 528) Die Zakat auf Handelswaren kann entweder als Sachspende in Form eines Vierzigstels oder als ein Vierzigstel des Warenwertes entrichtet werden. Der Zakat-Verpflichtete hat die Wahl. Denn Handelswaren sind Güter, auf die die Zakat obligatorisch ist. Da die Zakat auf Gold, Silber, Tiere oder landwirtschaftliche Erzeugnisse auch in Naturalien entrichtet werden kann, ist es zulässig, die Zakat auch auf diese Güter in Naturalien zu entrichten. Gewinne aus dem Handel während des Jahres, Nachkommen von Tieren, Erbschaften, Schenkungen und andere nichtkommerzielle Einkünfte werden dem Kapital hinzugerechnet. Am Ende des Jahres werden diese Beträge insgesamt bewertet und die Zakat berechnet. Zuflüsse, die nach Jahresende erfolgen, werden jedoch nicht dem ursprünglichen Kapital hinzugerechnet.

1. Nisab (Mindeststeuer) für Gold und Silber: Der Nisab für Gold und Silber beträgt nach islamischem Recht 80 Gramm, der Nisab für Silber 560 Gramm. Wer mehr als 80 Gramm Gold oder 560 Gramm Silber besitzt oder deren Gegenwert in Geld oder Handelswaren hat, ist nach Abzug von Schulden und dem Bedarf zur Zakat-Zahlung verpflichtet, auch wenn bereits ein Jahr vergangen ist. Der Zakat-Satz für Gold, Silber und Geld beträgt ein Vierzigstel bzw. 2,5 %. Demnach sind 2 Gramm Zakat für 80 Gramm Gold und 14 Gramm für 560 Gramm Silber fällig.


2. Zakat auf Schmuck: Zakat ist auf Schmucksets, Gemälde, Schalen, Löffel, Gabeln und ähnliche Gegenstände aus Gold oder Silber fällig, sobald diese den Mindestwert (Nisab) erreichen. Gold und Silber sind wertvolle Rohstoffe und für den Handel bestimmt. Sie besitzen einen Marktwert (Samen). Daher ist der Besitzer verpflichtet, Zakat auf diese Gegenstände zu entrichten, unabhängig davon, ob sie als Barren, Gussstücke oder Dekorationsgegenstände vorliegen.
3. Erreichen des Nisab: Gold, Silber, Geld und Handelswaren werden addiert, um den Nisab zu erreichen. Besitzt jemand beispielsweise eine bestimmte Menge Gold und Silber sowie Handelswaren, deren Gesamtwert den Nisab-Wert erreicht (z. B. 80 Gramm Gold), so ist Zakat in Höhe von einem Vierzigstel (1/40) fällig.
4. Zakat auf Gold und Silber geringerer Reinheit: Gold oder Silber, das mit einem minderwertigen Metall vermischt ist, wird als „Maghshush“ (verfälschtes Gold) bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Vermischung von Gold mit Silber oder Silber mit Kupfer. Wenn Gold und Silber mit einem anderen Metall vermischt sind, gilt das Gold als Gold, wenn der Goldanteil höher ist, und das Silber als Silber. Macht das vermischte Metall mehr als die Hälfte des Goldes oder Silbers aus und erreicht der Gold- oder Silberanteil den Nisab (Mindestbetrag für die Zakat) oder sind andere Geld- oder Handelswaren beteiligt, wird die Zakat entsprechend berechnet. Handelt es sich um Handelswaren, wird der Anteil des anderen Metalls separat betrachtet. Erreicht der Gold- oder Silberanteil den Nisab nicht, gilt die gesamte Menge als Handelsware. Ergänzen sich Gold und Silber, wird die Zakat auf Grundlage des schwereren Goldes berechnet; ist Silber häufiger, wird die Zakat auf Grundlage des Silbers berechnet.
5. Zakat auf Papiergeld: Papiergeld und Münzen werden im Warenverkehr anstelle von Gold- und Silbermünzen verwendet. Sie entsprechen dem heutigen Warenwert (Samen). Sobald der Mindestwert (Nisab) erreicht ist, wird die Zakat auf Papiergeld in Höhe von einem Vierzigstel fällig, analog zu Gold und Silber. Es ist jedoch sinnvoller, den Gold-Nisab als Grundlage für Geld zu verwenden, da Gold die Basis des heutigen Geldverkehrs bildet.
6. Zakat auf Forderungen: Barforderungen Dritter, die den Mindestschwellenwert (Nisab) erreichen, werden zum Zweck der Feststellung, ob sie der Zakat unterliegen, in drei Kategorien unterteilt.
a) Feste Forderungen: Als Schuld geliehenes Geld und Forderungen aus Warenverkäufen auf Kredit gelten als feste Forderungen, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt oder diese durch verlässliche Dokumente nachgewiesen werden kann. Bei Einzug dieser Forderungen wird die Zakat (islamische Almosensteuer) für die Vorjahre entrichtet. b) Forderungen mittlerer Höhe: Forderungen, die nicht aus dem Verkauf von Handelswaren oder Vieh, das länger als die Hälfte des Jahres auf der Weide gehalten wurde, sondern aus Mieteinnahmen oder dem Verkauf eines gewöhnlichen Kleidungsstücks stammen, gelten als Forderungen mittlerer Höhe. In solchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, an dem die Schuld vom Mieter oder Kunden entsteht, und die Zakat ist für die folgenden Jahre zu entrichten. c) Schwache Forderungen: Hierbei handelt es sich um Forderungen, die ohne Gegenleistung von einer anderen Person gehalten werden. Beispiele hierfür sind Mitgift, Erbschaften, Testamente, Abfindungen bei einvernehmlicher Scheidung und Blutgeld. Auf solche Forderungen wird die Zakat erst fällig, wenn der Mindestbetrag (Nisab) erreicht ist und ein Jahr vergangen ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zahlung der Zakat auf jede dieser Forderungen verpflichtend ist. Die Zakat-Pflicht entsteht jedoch mit dem Erhalt der Forderung. Bei starken Forderungen ist die Zakat fällig, sobald ein Fünftel des Nisab eingegangen ist; bei mittleren und schwachen Forderungen erst, wenn der volle Nisab eingegangen ist. Da schwache Forderungen hingegen, für die keine Gegenleistung vorliegt, ein neues Einkommen darstellen, muss ein Jahr vergehen, bevor die Zakat fällig wird.

In nach islamischen Prinzipien gegründeten Partnerschaften ist jeder Partner verpflichtet, Zakat entsprechend seinem Anteil zu entrichten. Die Partner gelten nur bei handelsnotwendigen Transaktionen als Vertreter des jeweils anderen. Zakat ist eine gottesdienstliche Handlung, deren Gültigkeit von der Absicht abhängt. Damit Zakat im Namen des Unternehmens entrichtet werden kann, müssen sich die Partner gegenseitig eine spezifische Vollmacht erteilen. Die Zakat von Unternehmen lässt sich anhand von Kapital- und Gewinnbeteiligungen wie folgt erklären: 1. Kapitalbeteiligung: Hierbei handelt es sich um eine Partnerschaft, die von zwei oder mehr Personen mit ihrem Kapital gegründet wird. Das Kapital kann gleich oder unterschiedlich hoch sein. Die Gewinnverteilung wird frei vereinbart, die Verlustverteilung richtet sich in der Regel nach den Kapitalanteilen. Diese Partnerschaften können Handels- oder Produktionsunternehmen sein. Bei Handelsunternehmen ist das von der Zakat befreite Anlagevermögen, wie z. B. Büros, Geschäfte, Lager und Firmenfahrzeuge, geringer. Beispielsweise berechnet sich die Zakat eines Lebensmittelunternehmens zum Jahresende wie folgt: Zunächst werden die Verbindlichkeiten gemäß dem Jahresabschluss abgezogen. Angenommen, ein Unternehmen verfügt über 400.000 € Bargeld, 20 Tonnen Reis, 20 Tonnen Kristallzucker und 20 Tonnen getrocknete Bohnen. Bei vier gleich großen Gesellschaftern beträgt die Zakat-Pflicht jedes Gesellschafters ein Viertel. Unter der Annahme, dass jeder Gesellschafter keine privaten Schulden außerhalb des Unternehmens oder andere zakatpflichtige Vermögenswerte hat, berechnet sich die Zakat-Pflicht für jeden Gesellschafter wie folgt: 400.000 € : 4 = 100.000 € : 40 = 2.500 € (zu zahlende Zakat); 20 Tonnen Reis : 4 = 5 Tonnen Reis : 40 = 125 kg Reis (zu zahlende Zakat); 20 Tonnen Kristallzucker : 4 = 5 Tonnen Kristallzucker : 40 = 125 kg Kristallzucker (zu zahlende Zakat). 20 Tonnen Bohnen : 4 = 5 Tonnen Bohnen : 40 = 125 kg Bohnen (zu entrichtende Zakat). In einem Industrieunternehmen ist das nicht zunehmende Anlagevermögen höher. Die Fabrikgebäude, Maschinen, Lagerhallen, Dienstfahrzeuge, Wohngebäude und sonstige Immobilien, die nicht als Handelswaren gelten, sind von der Zakat befreit. Nach Abzug der Schulden unterliegen alle verbleibenden Bargeldbestände, Devisen, Rohstoffe, Fertig- und Halbfertigwaren der Zakat in Höhe von einem Vierzigstel ihres Jahresendwertes. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, seinen Anteil am zakatpflichtigen Vermögen des Unternehmens zu berechnen und ein Vierzigstel davon als Zakat zu entrichten. Hat dieser Gesellschafter jedoch Schulden außerhalb des Unternehmens, kann er seinen Anteil zur Deckung dieser Schulden verwenden. Besitzt er weitere zakatpflichtige Vermögenswerte, werden diese seinem Unternehmensanteil für die Zakat-Berechnung hinzugerechnet. 2. Zakat auf Anteile: Das Dokument, das einen Anteil an einer Partnerschaft in einem Unternehmen ausweist, wird als „Anteilszertifikat“ bezeichnet. Obwohl dieses Zertifikat anfänglich das tatsächliche Vermögen des Unternehmens widerspiegelt, zeigt sich, dass der Aktienwert Jahre später, selbst wenn sich das Vermögen um ein Vielfaches erhöht hat, unverändert bleibt. Beispielsweise kann der Gesamtwert der Aktien 300 Millionen betragen, während das Unternehmensvermögen auf 10 oder 15 Milliarden Lira ansteigt. Selbst wenn die Aktien zum Vielfachen ihres Nennwerts verkauft werden, reicht dies nicht aus, um die große Diskrepanz zwischen dem Wert der Aktien und dem Unternehmensvermögen auszugleichen. Andererseits ist die Ausschüttung von Dividenden auf Basis von Zahlen von vor 15 oder 20 Jahren irreführend. Die Hinzurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne zum Unternehmensvermögen und die Sicherstellung kontinuierlichen Wachstums ist mit Zustimmung der Aktionäre möglich und zulässig. Da jedoch die Gewinnerzielung der Zweck einer Partnerschaft ist, muss, wenn ein Aktionär aufgrund seines Bedarfs eine Dividendenausschüttung beantragt, sein Gewinn berechnet und ausgeschüttet werden. In diesem Fall würden die Aktien der Aktionäre, die keine Dividende erhalten haben, steigen. Kurz gesagt, nicht oder nur teilweise ausgeschüttete Gewinne sowie das Vermögen des Unternehmens, dessen Wert aufgrund der Inflation ständig schwankt, müssen neu bewertet und im Aktienkurs berücksichtigt werden. Besitzte beispielsweise jemand vor fünfzehn Jahren eine Aktie im Wert von einer Million Lira an einem Unternehmen mit einem Wert von einhundert Millionen Lira, und verfügt dieses Unternehmen heute über ein Vermögen von fünfzehn Milliarden Lira, so beträgt der Anteil dieses Aktionärs etwa 150 Millionen Lira. Beträgt das der Zakat unterliegende Vermögen eines solchen Unternehmens nach Abzug des nicht der Zakat unterliegenden Anlagevermögens ein Drittel, so ist dieser Gesellschafter für ein Vierzigstel von fünfzig Millionen Lira an Zakat verantwortlich. In einem islamischen Land hat jeder muslimische Gesellschafter das Recht, am Jahresende den Prozentsatz seines Anteils am der Zakat unterliegenden Vermögen des Unternehmens zu erfahren. Gewinne aus dem Handel während des Jahres sowie Erträge aus Tierbeständen, Erbschaften und Güter, die auf nichtkommerziellem Wege, beispielsweise durch Spenden, erworben wurden, werden dem Kapital hinzugerechnet. Am Jahresende werden diese Vermögenswerte als Ganzes bewertet und die Zakat berechnet. Zugänge nach Jahresende werden jedoch nicht dem Hauptvermögen hinzugerechnet. 3. Zakat auf Anleihen: Festverzinsliche Anleihen unterliegen der Zakat auf ihren Wert, während gewinn- und verlustorientierte Anleihen der Zakat auf das gesamte Kapital und den Gewinn am Jahresende unterliegen. 4. Gewinnbeteiligung: Eine Arbeits-Kapital-Partnerschaft kann gegründet werden, bei der eine Partei Kapital und die andere Arbeitskraft einbringt. Dies wird im Islam als „Mudaraba“ bezeichnet. Die Gewinnverteilung wird durch eine freie Vereinbarung zwischen Kapitalgeber und Betreiber festgelegt. Sofern der Verlust nicht auf Vorsatz, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen ist, trägt allein der Kapitalgeber den Verlust. Der Anteil des Betreibers am Verlust entspricht dem Verdienstausfall. Mudaraba bildet auch die Grundlage des islamischen Bankwesens. In dieser Arbeits-Kapital-Partnerschaft ist der Kapitaleigentümer am Jahresende, ohne die Auflösung der Partnerschaft abzuwarten, verpflichtet, Zakat auf seinen Kapital- und Gewinnanteil zu entrichten, während der Betreiber nur auf seinen Gewinnanteil Zakat zahlen muss. (Ibn Abidin, Redu'l Muhtar, Bd. 3, S. 364; Zuheyli, el-Fıku'l İslami ve Edilletuhu, Bd. 2, S. 799) 5. Verschiedene Beispiele zur Ermittlung der Zakat auf Handelswaren: Der Wert jedes Gegenstands wird anhand der in der jeweiligen Region im Umlauf befindlichen Währung ermittelt, und die Zakat wird nach der oben genannten Formel berechnet. Waren außer Gold, Silber und Umlaufwährungen (Gegenstände und Rohstoffe) unterliegen nicht der Zakat, es sei denn, sie sind Handels-, Landwirtschafts- oder Viehzuchtprodukte. Selbst wenn die einzelnen Arten von Handelswaren den zakatpflichtigen Betrag nicht erreichen, werden sie addiert. Erreicht der resultierende Betrag den Nisab (Mindestbetrag für die Zakat), wird die Zakat berechnet und in Gold oder Silber so entrichtet, dass sie den Bedürftigen zugutekommt. Damit ein Gut der Zakat unterliegt, muss es produktiv (wertsteigernd) sein. Dies trifft auf Gold, Silber und Geld nicht zu. Diese gelten als von Natur aus produktiv (wertsteigernd). (Al-Ikhtiyar, Bd. 1, S. 112)

Heute hat sich das Kapital über Land und Handel hinaus verlagert und dient nun der Sicherung stabilerer Einkünfte. Beispiele hierfür sind Unternehmen, Geschäfte, Gasthäuser, Wohnungen und Lagerhallen zur Erzielung von Mieteinnahmen; Fabriken zur Produktion; Transportmittel wie Busse, Züge, Flugzeuge, Schiffe und Lkw; sowie Rinder- und Geflügelzuchtbetriebe. All dies sind Investitionen, die auf Einkommen ausgerichtet sind und kein inhärentes Wachstum oder Entwicklung aufweisen. Daher muss Zakat (Almosen) auf ihre Einkünfte und Gewinne entrichtet werden. Beispielsweise sollte eine Person mit Immobilien im Wert von 100.000 € und jährlichen Mieteinnahmen von 10.000 € Zakat auf die Mieteinnahmen und nicht auf den Immobilienwert zahlen. Die jährliche Zakat für eine solche Immobilie beträgt 10.000 € ÷ 40 = 250 €. Andererseits können in manchen Fällen Handelswaren und Mieteinnahmen in einem einzigen Vermögenswert zusammengefasst werden. Vermietet ein Bauunternehmer beispielsweise vorübergehend Wohnungen, die er verkaufen möchte, bleibt der gewerbliche Charakter dieser Wohnungen unverändert. Ebenso zahlt jemand, der zehn Reisebusse besitzt, Zakat auf deren Einnahmen. Wenn das Unternehmen jedoch beschließt, drei dieser Güter im Laufe des Jahres zu verkaufen, ändert dies nichts daran, dass sie weiterhin als Handelswaren gelten, solange sie bis zum Verkauf weiterbetrieben werden. Wie bereits bei der Erläuterung der Zakat für Unternehmen erwähnt, unterliegen Fabrikgebäude, Maschinen, Wohnhäuser, Dienstfahrzeuge, Lagerhallen und die Grundstücke, auf denen diese Einrichtungen errichtet sind, die nicht dem Wachstum und der Reproduktion unterliegen, nicht der Zakat. Demgegenüber unterliegen der nach Abzug der Schulden am Jahresende verbleibende Kassenbestand des Betriebskapitals, die festen Forderungen, Rohstoffe und Fertigwaren usw., die dem Wachstum und der Wertsteigerung unterliegen. Hat das Unternehmen in Immobilien für gewerbliche Zwecke oder zur späteren Veräußerung investiert, unterliegen diese der Zakat, basierend auf ihrem Wert.

Zakat / Sadaqa
Zakat und Fitrah

Zakat / Sadaqa

Der Zakat (Armensteuer) ist eine der fünf Säulen des Islam. Ihre Spende erreicht die im Koran genannten Berechtigten.

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Fidye (Sühneleistung)
Zakat und Fitrah ab €15

Fidye (Sühneleistung)

Fidyah bezeichnet die Praxis, für jeden Fastentag einen Bedürftigen zu speisen, sofern dieser nicht selbst fasten kann (beispielsweise aufgrund von hohem Alter oder chronischer Krankheit). Hasene verteilt diese Fidyah-Spenden an wirklich Bedürftige.

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Wohltätigkeit
Zakat und Fitrah

Wohltätigkeit

Almosen (Sadaqa) sind freiwillige Hilfeleistungen, die zusätzlich zur obligatorischen Zakat ohne Verpflichtung im Namen Allahs geleistet werden. Jede gute Tat zählt als Almosen, doch finanzielle Unterstützung ist die greifbarste und wirksamste Form der Wohltätigkeit.

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